Förderungen: Bis zu 20% auf neue Fenster und Türen erhalten.
Beim Austausch von Fenstern und Türen bares Geld sparen. Wir beantragen mit unserem Energieberater die Maßnahmen für Sie.
Gute Gründe für einen Fenster- und Türentausch.
Beim Austausch von Fenstern und Türen gibt es zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen. Allerdings wird diese Renovierung für Hausbesitzer besonders attraktiv und rentabel, da sie von verschiedenen Fördermöglichkeiten profitieren können. Neben dem 20%igen Steuerbonus für energiesparende Modelle bietet auch die BAFA Unterstützung, die sich ebenfalls auf bis zu 20% belaufen kann.
Diese Förderungen machen den Austausch nicht nur finanziell lohnenswert, sondern auch unkompliziert, da wir Ihnen während des ganzen Prozess unterstützend zur Seite stehen.
1. Alte Fenster austauschen
Bilder mit einer Wärmekamera belegen eindrucksvoll, dass an den „dünnsten Stellen“ des Hauses, Fenstern und Türen am meisten Energie verloren geht. Fenster und Türen sind schnell lieferbar und lassen sich problemlos auswechseln.
2. Dämmung des Hauses
Die Dämmung von Fassade, Dach und Keller sollte durchgeführt werden, besonders bei Gebäuden, die vor den 1980er Jahren erbaut wurden und bisher keiner energetischen Sanierung unterzogen wurden.
3. Neue Heizungsanlage
Eine neue Heizung sollte erst dann installiert werden, wenn Ihr Gebäude eine angemessene Wärmedämmung aufweist. Für den Einsatz einer Wärmepumpe ist ein hoher Wärmedämmstandard oftmals Voraussetzung, um sie überhaupt wirtschaftlich betreiben zu können.
Allgemeine Faustregel: Fenster ersetzen, die vor 1995 eingebaut wurden.
Erst mit der Wärmeschutzverordnung 1995 wurden moderne Wärmeschutzverglasungen zum Standard im Fensterbau. Fenster, die davor verbaut wurden, sorgen für erhebliche Wärmeverluste – auch wenn sie optisch noch keine offensichtlichen Schäden aufweisen.
Baujahr bis 1977
Erst in den 1970er Jahren begann sich der Gesetzgeber in Folge der Ölkrise intensiver mit energetischen Vorgaben beim Bauen zu beschäftigen. Am 1. November 1977 trat schließlich die Verordnung über einen energiesparenden Wärmeschutz von Gebäuden in Kraft. Alle Fenster, die vor dieser ersten Wärmeschutzverordnung 1978 eingebaut wurden, weisen keinen nennenswerten Wärmeschutz auf.
- Bauteil: Alte Fenster, einfachverglast
- U-Wert W (m²K): > 4,7
Baujahr: 1978 - 1994
Nach weiteren Veränderungen 1984 sorgt die dritte Wärmeschutz­verordnung, die am 1. Januar 1995 in Kraft tritt, für großen Fortschritt im Fensterbau. Die hohen energetischen Anforderungen erfordern bessere Dämmwerte, die unter anderem durch spezielle Wärmeschutz­verglasungen erzielt werden. Alle Fenster, die vor 1995 eingebaut wurden, weisen einen unzureichenden Wärmeschutz aus.
- Bauteil: Fenster, Doppelverglasung (Isolierglas)
- U-Wert W (m²K): > 2,7
Baujahr: 1995 - heute
Die Entwicklung energiesparender Fenster geht bis heute stetig weiter. Im Jahr 2002 wurde die Wärmeschutzverordnung dabei durch die neue Energiesparverordnung (EnEV) ersetzt. Mit Dreifachverglasungen und hochdämmenden Profilen können heutzutage U-Werte von unter 0,8 W (m²K) erreicht werden. Fenster, die nach 1995 eingebaut worden sind, verfügen zumeist über einen guten Wärmeschutz.
- Bauteil: Fenster, moderne Wärmeschutzgläser
- U-Wert W (m²K): 1,8 – 0,8a
Das Fensterbau Hartmann Förderfenster KOE 76 PLUS
Entdecken Sie die Zukunft des Wohnens mit unserem komplett förderfähigen Fenster – eine Investition, die nicht nur die Energieeffizienz Ihres Hauses erhöht, sondern Ihnen auch finanzielle Vorteile bietet.
Erfahren Sie, wie unser energieeffizientes Fenster nicht nur Ihre Umweltbilanz verbessert, sondern auch Ihre monatlichen Ausgaben senkt – ein Gewinn für Sie und die Umwelt gleichermaßen.
Energiesparrechner
Unser Energiesparrechner ist ein benutzerfreundliches Tool, das Ihnen hilft, das Einsparpotential Ihrer Heizkosten, des Brennstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen zu ermitteln. Sie können Berechnungen für Zeiträume von einem, zehn und 30 Jahren durchführen und zwischen den beiden am häufigsten verwendeten Heizungstypen im Sanierungsbereich – Öl- und Gasheizung – wählen.
Um loszulegen, geben Sie einfach die Fensterfläche in Quadratmetern und die Postleitzahl Ihres Wohnortes ein. Der Rechner nutzt diese Angaben, um die erforderlichen Werte und die Heiztage für Ihre regionale Zone zu bestimmen. Die Fensterfläche kann entweder manuell eingegeben oder anhand der Wohnfläche geschätzt werden. Klimakarten von Messstationen liefern dabei einen Mittelwert der Heiztage der letzten Jahre in Ihrer Region.
Die Ergebnisse der Analyse werden in klaren, übersichtlichen Grafiken dargestellt, die Sie auch als PDF speichern oder ausdrucken können.
Wir beantragen Ihre Förderung mit unserem Service.
Sie lehnen sich entspannt zurück, während wir uns um alle Fördermöglichkeiten kümmern. Ob Steuererleichterungen oder staatliche Zuschüsse – in Zusammenarbeit mit erfahrenen Energieberatern übernehmen wir den gesamten Prozess für Sie. Vertrauen Sie auf unseren Rundum-Service und genießen Sie den Komfort einer sorgenfreien Modernisierung!
BERATUNGSTERMIN VEREINBARENDen 20%-Zuschuss für Fenster und Türen erhalten Sie auf zwei alternativen Wegen.
Sie können eine Förderung in Höhe von 20% der Modernisierungskosten im Rahmen Ihrer privaten Steuererklärung, nach §35c EStG von Ihren Steuern direkt abziehen. Das sogenannte BAFA BEG EM (Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen) mit 15 % Zuschuss nutzen. Mit einem sog. individuellen Sanierungsfahrplan ISF steigt der Zuschuss auf 20%.Bei beiden Möglichkeiten gibt es spezifische Vorteile.
Steuerliche Förderung nach §35c EStG
Die Erneuerung von Fenstern und Außentüren im Rahmen einer energetischen Gebäudesanierung.
Darüber hinaus sind auch andere Projekte Gegenstand der Förderung:
- Die Wärmedämmung von Wänden
- Die Wärmedämmung von Dachflächen
- Die Wärmedämmung von Geschossdecken
- Die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
- Die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage
- Die Erneuerung der Heizungsanlage
- Der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Die Optimierung bestehender Heizungsanlagen
Auch die energetische Baubegleitung und Fachplanung wird steuerlich gefördert.
- Die staatliche Förderung beträgt 20% der gesamten Material- und Lohnkosten.
- Je Gebäude ist die Förderung auf den Höchstbetrag von 40.000 EUR begrenzt.
- Für die maximale Förderung von 40.000 EUR können also 200.000 EUR investiert werden.
- Achtung: Der Maximalbetrag bezieht sich auf die Summe sämtlicher energetischer Maßnahmen und kann z.B. bei einer Kernsanierung überschritten werden.
Gefördert werden Projekte, die die folgenden Anforderungen vollumfänglich erfüllen:
-
Das Objekt (z.B. Haus, Doppelhaus, Eigentumswohnung, …) ist ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt.
- D.h. vermietete Objekte sind nicht förderfähig.
- Bei gemischter Nutzung (z.B. selbstgenutztes Haus mit Einliegerwohnung) empfiehlt sich die Aufteilung einer Gesamtmaßnahme auf eigenständige Projekte. Die Maßnahme für den selbstgenutzten Teil ist förderfähig.
- Das Gebäude liegt in der Europäischen Union oder im Europäischen Wirtschaftsraum.
- Das Objekt ist älter als 10 Jahre (maßgeblich ist der Herstellungsbeginn).
- Es wird keine andere Förderung für die gleiche Maßnahme (z.B. KfW oder BAFA Förderung) in Anspruch genommen.
- Die neuen Fenster haben einen Dämmwert von max. Uw 0.95 W(m²K).
- Die neuen Außentüren haben einen Dämmwert von max. Ud 1,3 W(m²K).
- Der U-Wert der Außenwand muss geringer sein als der UW-Wert der neu eingebauten Fenster und Fenstertüren.
- Mit den Umbauten muss nach dem 31.12.2019 begonnen und die Umbauten vor dem 1.1.2030 abgeschlossen werden.
Gefördert werden Projekte, die die folgenden Anforderungen vollumfänglich erfüllen:
- Das Verfahren ist sehr bauherrenfreundlich ausgestaltet: Sie müssen weder einen Antrag stellen noch ein Gutachten von einem Energieberater einholen.
- Das Projekt wird im Rahmen Ihrer privaten Steuererklärung geltend gemacht. Hierzu reichen Sie die Handwerkerrechnung ein, die Ihnen unser Partnerunternehmen aushändigt.
- Informieren Sie sich bei Ihrem Steuerberater auch über eine Ausfüllanleitung der Steuererklärung.
-
Ist das Projekt in der Steuererklärung aufgeführt, erfolgt die Erstattung in den drei folgenden Jahres-Steuererklärungen:
- Im ersten Jahr 7% (max. 14.000 EUR) der Projektsumme
- Im zweiten Jahr 7% (max. 14.000 EUR) der Projektsumme
- Im dritten Jahr 6% (max. 12.000 EUR) der Projektsumme
- Achtung: Die Erstattung ist laut Gesetz eine Ermäßigung auf die Einkommensteuer. Ist Ihre Steuerschuld geringer als der Erstattungswert, wird der Zuschuss nicht vollumfänglich (im Extremfall gar nicht) genutzt. In diesem Fall ist eine KfW-Förderung (s.u.) vorzuziehen.
- Maßnahmen können in mehrere zeitlich versetzte Teilprojekte aufgeteilt werden, um den Erstattungsbetrag bei geringer Einkommensteuerschuld im Zeitverlauf besser auszunutzen.
BAFA Zuschuss – BEG EM
Die Erneuerung von Fenstern und Außentüren im Rahmen einer energetischen Gebäudesanierung.
Darüber hinaus sind auch andere Projekte Gegenstand der Förderung:
- Die Wärmedämmung von Wänden
- Die Wärmedämmung von Dachflächen
- Die Wärmedämmung von Geschossdecken
- Die Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
- Die Erneuerung oder der Einbau einer Lüftungsanlage
- Die Erneuerung der Heizungsanlage
- Der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
- Die Optimierung bestehender Heizungsanlagen
Auch die energetische Baubegleitung und Fachplanung wird steuerlich gefördert.
- Die staatliche Förderung beträgt 20% mit Energiefahrplan und 15% ohne Energiefahrplan. Den Energiefahrplan können Sie beim Energieberater beantragen. Die Kosten sind individuell vom Objekt abhängig.
- Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt für Einzelmaßnahmen bei 2.000 €.
- Je Gebäude ist die Förderung auf den Höchstbetrag von 12.000 EUR je Wohneinheit begrenzt.
- Für die maximale Förderung von 12.000 EUR können also 60.000 EUR je Wohneinheit investiert werden.
- Achtung: Der Maximalbetrag bezieht sich auf die Summe sämtlicher energetischer Maßnahmen und kann z.B. bei einer Kernsanierung überschritten werden.
Gefördert werden Projekte, die die folgenden Anforderungen vollumfänglich erfüllen:
- Sie sind Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten oder
- Sie sind Eigentümer einer Wohnung oder
- Sie sind Ersterwerber eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung
- Das Objekt ist kein Ferienhaus, keine Ferienwohnung, kein Wochenendhaus und kein Haus mit hotelähnlichen Leistungen (Boardinghouse).
- Der Bauantrag wurde vor dem 01.02.2002 gestellt.
- Es wird keine andere Förderung für die gleiche Maßnahme (z.B. Förderung nach §35c EStG) in Anspruch genommen.
- Die neuen Fenster haben einen Dämmwert von max. Uw 0.95 W(m²K).
- Die neuen Außentüren haben einen Dämmwert von max. Ud 1,3 W(m²K).
- Der U-Wert der Außenwand muss kleiner oder gleich dem UW-Wert der neu eingebauten Fenster und Fenstertüren sein.
- Wir arbeiten mit einem Energieeffizienz-Experten zusammen. Wir klären für Sie, ob die Voraussetzungen für eine Förderung gegeben sind und stellen in Zusammenarbeit mit unserem Energieberater den Antrag bei der BAFA.
- Der Energieberater überprüft den Antrag und initiiert alle erforderlichen Schritte für die Beantragung einer Förderung. Die Kosten in Höhe von 598 € werden nach Einreichung des Antrags in Rechnung gestellt, wobei 50 % dieser Summe über die Fördermittel zurückerstattet werden.
- Nach der Sanierungsmaßnahme bescheinigt der Energieeffizienz-Experte (EEE) im Rahmen einer Abnahme die Umsetzung der energetischen Maßnahmen im Dokument "Bestätigung nach Durchführung".
- Achtung: Der Antrag kann erst nach Beauftragung der Leistung gestellt werden. Der Auftrag enthält eine sog. aufschiebende Bedingung. Dies bedeutet, dass der Auftrag erst rechtskräftig wird, wenn die BAFA den Antrag genehmigt hat.
Förderungen im direkten Vergleich.
Schauen Sie sich den direkten Vergleich der staatlichen Förderung nach §35c EStG und der BAFA BEG EM für Einzelmaßnahmen an. Wir haben Ihnen eine übersichtliche Zusammenstellung erstellt, die alle wichtigen Informationen auf einen Blick bietet.
- Hilfreiche Übersicht
- Wichtige Infos kompakt
- Einfach zu verstehen
Sie haben Fragen? Lassen Sie sich jetzt beraten.
Nutzen Sie unsere Onlinetools zur Terminvereinbarung. Buchen Sie unkompliziert und bequem Ihren Termin, wann immer es Ihnen passt. Unser Team freut sich auf Ihren Besuch an einem unserer Standorte in Schaafheim, Offenbach, Hanau oder Darmstadt und berät Sie individuell und fachkundig zu unseren Produktlösungen sowie zu allen technischen Fragen.
* Auch bei Fragen zur Neubauförderung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Montag – Donnerstag: 07:30 Uhr–16:30 Uhr
Freitag: 07:30 Uhr–14:30 Uhr
oder nach Vereinbarung